Aufzugsnotrufsysteme dienen dem Schutz und der Sicherheit von Personen, die wegen technischen Störungen im Aufzug eingeschlossen sind und Hilfe benötigen (Personennotbefreiung). Durch Betätigung des Notrufknopfes wird eine Sprechverbindung mit der Alarmempfangsstelle hergestellt.
In Alarmempfangsstellen (AES), gemäß EN 50518 Kategorie II, findet der Empfang, die Verarbeitung und die Einleitung von Interventionen statt. Diese europäische Norm legt die Mindestanforderungen in baulicher, technischer und organisatorischer Hinsicht fest und wird jährlich von einer akkreditierten Prüfstelle zertifiziert.
Alle technischen Einrichtungen einer AES sind kritischer Infrastruktur zuzurechnen. Sie sind redundant auszuführen, um die höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen. Eine Alarmempfangsstelle kann als Alarmprovider auftreten und über Schnittstellen Meldungen an Interventionsstellen weiterzugeben.
Durch Notrufverifizierung und Teilautomatisierung von Standardprozessen wird das Bedienpersonal der AES entlastet, der Meldungsdurchsatz erhöht und die Fehlerquote reduziert.
Die AES ist rund um die Uhr besetzt und verfügt über ein Alarmmanagementsystem (AMS), in dem Kundendaten verwaltet werden. Neben Alarmen und Notrufe werden auch die aufgeschalteten Systeme und deren Kommunikationswege überwacht. Technische Störungen der Systeme werden erkannt und an die zuständige Serviceabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet bzw. automatisch verteilt.
Das AMS dokumentiert den Sicherungskreis mit Zeitstempeln, unveränderbar, lückenlos in Fällen, von der Notrufauslösung bis zum Ende. Die Notruf-Dokumentation beinhaltet die Meldungen, die geführten Gespräche sowie die Videobilder, als auch die Intervention.